Gutachten belegt: Waffensteuer ist rechtswidrig und willkürlich
- Jäger erfüllen öffentliche Aufgaben / Winnenden kein Argument für Haushaltsanierung -
Die
von der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist
rechtswidrig. So lautet das Ergebnis eines von Professor Johannes
Dietlein - Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und
Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf -
erstellten Rechtsgutachten. Das Gutachten wurde vom Forum Waffenrecht
und den ihm angeschlossenen Dachverbänden der Jäger (DJV) und
Sportschützen (DSB) sowie Handel (VDB) und Industrie (JSM) in Auftrag
gegeben, um bereits im Vorfeld die Rechtslage zu klären und letztlich
die Jäger, Sammler und Sportschützen vor einer Besteuerung ihrer
Sportgeräte, Jagd- und Sammelwaffen zu bewahren.
Das Gutachten
belegt, dass die Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig, völlig
willkürlich ist und in keinem Verhältnis steht. So können Jäger und
Schützen ihr Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig nachweisen,
der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt.
Kommunen hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den
Waffenbesitz zu regulieren. Darüber hinaus fehlt für eine kommunale
Steuererhebung bereits der örtliche Bezug, da das Waffengesetz nicht
vorschreibt, dass die rechtmäßig erworbenen Waffen auch am Wohnort
aufbewahrt werden müssen. Mit der gleichen Logik könnten auch
Tennisschläger oder Fußbälle besteuert werden.
Das Forum
Waffenrecht und die angeschlossen Verbände bestreiten darüber hinaus,
dass sich durch die kommunale Lenkungssteuer ein Plus an Sicherheit
erzielen lässt, da insbesondere die Zahl illegaler Waffen dadurch nicht
sinkt. Gleichzeitig werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet.
Die
legalen Waffenbesitzer wehren sich entschieden dagegen, dass jetzt
unter dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren
Finanzhaushalt durch eine Waffensteuer zu sanieren. Noch schärfere
Gesetze oder neue Steuern lehnen sie als völlig wirkungslos ab. Die
oben genannten Verbände appellieren deshalb an die Stadt Stuttgart auch
im Hinblick auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens, von der geplanten
Steuer Abstand zu nehmen.
Bitte beachten: Das Gutachten finden Sie im Internet unter www.jagdnetz.de, Rubrik "News". ===========================================
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