Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt, keine Haftpflichtversicherung, Jagdschein weg!
Deshalb bezahlen Sie ihren Beitrag pünktlich! Ihre Geschäftsstelle des LJVB.
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Beiträge für 2020
Beitragsfestsetzung des LJVB 2020 in EURO (Beschluss der Delegiertenversammlung des LJVB 2019)
Aufnahme
LJV
KJV
Hunde
15,00
65,00
18,50
1,50
Haftpflicht
Haftpflicht
Unfall
1 Jahr
3 Jahre
1 Jahr
28,00
80,00
16,00
Für Alt-Jäger in der Regel: LJV + KJV + Hunde (auch Nichthundebesitzer) =
85 Euro + eventuell weiterlaufender 1 - oder 3 Jahreshaftpflicht der GOTHAER = 28 oder 80 Euro
Mitgliedsform
Beitrag JV Bernau
LJV Brandenburg
Jagdhundefond
Gesamt
Erwachsene über
18 Jahre
18,50 €
65,00
1,50
85,00
Zweitmitglieder
18,50 €
32,50
1,50
52,50
Mitglieder, die nachgewiesenermaßen aus Altersgründen oder aus Gesundheitsgründen keinen Jagdschein mehr lösen
10,00 €
32,50
1,50
44,00
Mitglieder
ohne Jagdschein oder Falknerjagdschein, die sich in der Ausbildung zum
Jagdscheinerwerb befinden, im ersten Geschäftsjahr (1.1. – 31.12.) ihrer
Ausbildung.
Aktive Mitglieder von in der Geschäftsstelle des LJVB registrierten Bläsergruppen, die keinen Jagdschein gelöst haben.
50 %
des Beitrages
von 1.
32,50
1,50
15,00
5.
Familienangehörige und Partner, die bei Aufnahme im Haushalt eines den vollen Beitrag zahlenden Mitgliedes leben und keinen Jagdschein haben. (nur eine der Ermäßigungen möglich)
50 %
des Beitrages
von 1.
32,50
1,50
15,00
6.
Zweitmitglieder, die bei der Kassierung den Nachweis erbringen, dass sie für das laufende Jahr bereits bei einem anderen LJV den DJV-Beitrag (12,00 €) entrichtet haben
Beitrag nach
1. ohne den DJV -Anteil.
33,00
1,50
entfällt
7.
Wechsel aus anderen LJV in den LJVB
Beitrag nach
1. - 5.
45,00
1,50
entfällt
Hundeunfallzusatzversicherung pro Hund (Hund)
55,00 €
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem KJV kein entsprechender Nachweis mit Bestätigung durch den KJV eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten.
Hinweis:
Es handelt sich in beiden Beitragsordnungen jeweils um Jahresbeiträge. Damit ist eben zu jedem Zeitpunkt der
volle Beitrag zu entrichten.
Beitragsordnung
des Jagdverbandes Bernau e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Beitragsklasse
Mitgliedsform
Beitrag
1
Kinder und Jugendliches bis 18 Jahre
Beitragsfrei
2
Erwachsene über 18 Jahre
18,50 €
3
Mitglieder, die nachgewiesenermaßen aus
Altersgründen oder aus Gesundheitsgründen keinen Jagdschein mehr lösen
10,00 €
4
Mitglieder ohne Jagdschein oder Mitglieder ohne
Jagdschein oder Falknerjagdschein, die sich in
der Ausbildung zum Jagdscheinerwerb befinden,
im ersten Geschäftsjahr (1.1. – 31.12.) ihrer Ausbildung.
10,00 €
5
Wechsel aus anderen JV/KJV
Beiträge
nach 1. - 5
1. Die Beiträge sind Jahresbeiträge. Sie sind unabhängig vom Datum des Eintritts in voller Höhe zu entrichten.
2 Ermäßigten Beitragsformen der Beitragsklasse 3 und müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Schatzmeister des Jagdverbandes entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
3 Der Mitgliedsbeitrag kann in bar durch oder durch Überweisung auf das Konto des Jagdverbandes Bernau
e.V. gezahlt werden.
4. Der Mitgliedsbeitrag ist am 01. Januar eines jeden Kalenderjahres fällig und kann bis zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres entrichtet werden.
5. Eine Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen.
6. Mitglieder, die keinen Beitrag oder einen Teil des Beitrages an den Jagdverband Bernau e. V. entrichten, werden vom Verband nicht vertreten und können Leistungen des Verbandes (Schießplatznutzung zu Verbandsbedingungen,) nicht oder nur wie Dritte in Anspruch nehmen.
7. Bei Mahnungen werden für die folgende Mahngebühren erhoben:
1. Mahnung
5,00
2. Mahnung
10,00
3. Mahnung
15,00
8. Zusätzlich zu den Mahngebühren werden ab der zweiten Mahnung die anfallenden Auslagen (Porto, Adressenermittlungen etc.) erhoben.
9. Die erste Mahnung erfolgt mittels einfachem Brief, die zweite Mahnung wird als Einwurfeinschreiben, die dritte Mahnung als Einschreiben mit Rückschein versandt. Die Mahnung wird an die letzte dem Jagdverband Bernau e.V. bekannte Anschrift versendet.
§ 4 Vereinskonto
Bank Sparkasse Barnim
IBAN DE29 1705 2000 3509 5094 11
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5
Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
beschlossen auf der Mitgliederversammlung des JV Bernau am: 28.1.15
Beitragsordnung 2021 des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V.
(
Der §1 wurde mit Absatz 7. erweitert.)
Die Delegiertenversammlung des LJV Brandenburg e.V. hat auf ihrer Sitzung per Videokonferenz, am 08. Mai 2021 nach § 7 Absatz 4 Nr. 3 der Satzung die nachfolgende Beitragsordnung, gültig ab dem Geschäftsjahr 2022, erlassen:
§ 1 Beiträge
Von den Mitgliedern werden folgende Beiträge erhoben:
(1) Aufnahmebeitrag:
Für die Aufnahme in den Landesjagdverband Brandenburg e.V. wird ein Aufnahmebeitrag
von 15,00 € erhoben.
Dieser Aufnahmebeitrag entfällt für Jugendliche unter 18 Jahre und für Mitglieder, die nachweisen, dass sie bereits Mitglied eines dem DJV angehörenden Landesjagdverbandes sind.
(2) Regeljahresbeitrag:
Der Jahresbeitrag für natürliche Personen (§5 Abs. 2 der Satzung) beträgt 65,00 €.
(3) Ermäßigter Beitrag:
Für Mitglieder, die den nachfolgenden Gruppen angehören, wird ein ermäßigter Jahresbeitrag von 50 % des Jahresbeitrags nach Abs. 2 erhoben:
a) Mitglieder, die nachweisen, dass sie aus Alters- oder Gesundheitsgründen keinen Jagdschein mehr lösen,
b) Mitglieder ohne Jäger- oder Falknerprüfung, die sich in der Ausbildung für die Jäger- oder Falknerprüfung befinden, in dem Geschäftsjahr, in dem der Beitritt erfolgt oder Mitglieder, die in dem Geschäftsjahr des Beitritts ihre Jäger- oder Falknerprüfung bestanden haben.
c) Aktive Mitglieder von vom LJVB anerkannten Bläsergruppen, die keinen Jagdschein gelöst haben,
(4) Minderjährige
Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen einen Jahresbeitrag nur in Höhe des an den DJV abzuführenden Beitrags.
(5) Mitglieder, die den Nachweis erbringen, dass sie im laufenden Geschäftsjahr bereits bei einem anderen dem DJV angeschlossenen Landesjagdverband beitragspflichtig sind und über diesen den DJV-Beitrag entrichtet haben, zahlen den Jahresbeitrag nach §1 (2) ohne den DJV-Anteil.
(6) Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder des LJVB sind beitragsfrei. Ehrenmitglieder des DJV, der Jagdverbände und der Kreisjagdverbände zahlen den in den Absätzen 1 bis 4 geregelten Beitrag.
(7) Beitragsfreiheit / Treuemitgliedschaft
Mitglieder die,
- mindestens 25 Jahre Mitglied des Landesjagverbandes sind,
- das 75. Lebensjahr vollendet haben und
- keinen Jagdschein mehr lösen
sind beitragsfrei. Das Nichtlösen des Jagdscheines ist nachzuweisen.
§ 2 Sonderbeitrag
Für das Geschäftsjahr wird zusammen mit dem Beitrag nach § 1 Absätze 2 bis 4 ein Sonderbeitrag von 1,50 € erhoben. Dieser ist zweckgebunden und ausschließlich für die Finanzierung des Jagdhundeausgleichsfonds zu verwenden. Der Sonderbeitrag ist zusammen mit dem Jahresbeitrag am 31.03. des Geschäftsjahres zu Zahlung fällig.
§ 3 Sonstiges
(1) Eine Beitragsrückerstattung für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft während des Geschäftsjahres ist ausgeschlossen.
(2) Die Beitragsermäßigungen nach § 1 Abs. 3 und 4 werden nur gewährt, wenn die Gründe der Ermäßigung dem LJVB bis zum 31. 12. des Vorjahres vom Mitglied mitgeteilt werden oder für den LJVB offenkundig sind.
(3) Mitgliedern, die die fälligen Beiträge nicht oder nur teilweise zahlen, werden gem. § 7 Abs. 5 der Satzung keine Leistungen des LJVB mehr gewährt. Insbesondere die Ausgabe oder Fortschreibung eines Mitgliedsausweises, die Teilnahme an den Gruppenversicherungen, ermäßigte Nutzungsgebühren für Schießstände und andere Einrichtungen und der kostenlose Bezug des Mitteilungsblatts „Wir Jäger“ erfolgen für diese Mitglieder nicht mehr.
§ 4 Geltung
Diese Beitragsordnung gilt ab dem 01.01.2022 bis zu Ihrer Aufhebung oder Änderung durch die Delegiertenversammlung des LJVB.