Bezugnehmend
auf Anfragen teilt uns der Autor mit, dass für Einsteckläufe
(Einsteckläufe sind Läufe ohne eigenen Verschluss, die in die Läufe von
Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden können)
keine Eintragung in die WBK erforderlich is
t. Für den Besitz ist es erforderlich, dass in die WBK eine Waffe eingetragen ist, in die der Einstecklauf eingesetzt werden kann.
Die WBK-Pflicht bezieht sich auf
·Austauschläufe
(Austauschläufe sind Läufe für ein bestimmtes Waffenmodell oder
-system, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können.)
·Wechselläufe
(Wechselläufe sind Läufe, die für eine bestimmte Waffe zum Austausch
des vorhandenen Laufes vorgefertigt sind und die noch eingepasst werden
müssen.)
·Wechselsysteme (Wechselsysteme sind Wechselläufe einschließlich des für sie bestimmten Verschlusses.)
Sowie für
·Austauschsysteme
·Austauschverschlüsse
weitere Informationen auf der Webseite des Landesjagdverbandes Brandenburg: HIER