Die ASP-Bekämpfung ist gesetzliche und
moralische Verpflichtung für alle Jägerinnen und Jäger. Eine Unterstützung der
Revierinhaber durch eine „Bachenprämie“ nehmen wir gern an. Die Prämie ist
jedoch nicht als „Freifahrtschein“ für die wahllose oder gar gewinnorientierte
Tötung von Bachen zu verstehen. Außerhalb der im ASP-Fall per
Allgemeinverfügung durch das Veterinäramt explizit benannten Zonen ist die
Erlegung von Bachen, die im Sozialverband der Rotte zur Aufzucht der
Frischlinge notwendig sind, nach wie vor eine Straftat. Mindestens solange
„Streifenhörnchen“ in der Rotte auszumachen sind, müssen die Bachen tabu
bleiben. Auch wenn die Frischlinge in der Rotte ihre Streifen verloren haben:
Mindestens ein erwachsenes Stück sollte im Familienverband verbleiben – auch in
der bald aufkommenden „Drückjagdhektik“.