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Jagdgesetz

Liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen,

 
Ihr seid hoffentlich alle „auf dem Posten“ und könnt die noch mückenfreie Zeit auf dem einen oder anderen Bockansitz genießen!?

Auch wenn die Verbandsarbeit aufgrund des Kontaktverbotes nahezu unmöglich ist, benötigt der Verband dringend Eure Unterstützung: Wahrscheinlich noch in diesem Jahr wird den Abgeordneten des Brandenburger Landtages ein Entwurf für die Änderung des Jagdgesetzes zugehen. Der wiederholte Versuch der Obersten Jagdbehörde, den Landesjagdverband außen vor zu lassen, ist zunächst gescheitert. Wir haben beim Minister erreicht, dass eine zunächst zum 30.04. gesetzte Frist für die Äußerung von Vorschlägen vom Tisch ist. Als größter betroffener Naturschutzverband sollten wir uns laut und vernehmlich Gehör verschaffen und die Zeit nutzen, in unseren Reihen Vorschläge zu sammeln. In unserem Verband gibt es keine Maulkörbe.

Ein Jagdgesetz ist überaus komplex. Naturschutzfachliche, rechtliche, biologische, ökologische, veterinärmedizinische, juristische, jagdpraktische, waffentechnische, waldbauliche, landwirtschaftliche, kulturelle, soziale und viele viele weitere Themen müssen bedacht werden. Die derzeit geltende Gesetzeslage kann >hier< nachgelesen werden. Nicht jeder kann jedes Thema gleichermaßen bedienen. Dennoch sollten wir eine sich etwa alle 20 Jahre bietende Chance nicht verstreichen lassen und versuchen, die eine oder andere Idee zu sammeln und einzubringen. Hier schon mal - ohne Rang- und Reihenfolge - eine ungeordnete und unvollständige Zusammenstellung von Anregungen/Fragen, wobei andere Bundeländer z.T. schon vorgelegt haben:

·         In Sachsen-Anhalt ist unter bestimmten Voraussetzung die Ersatzpflicht für Schäden in Mais und Raps entfallen.

·         In Rheinland-Pfalz sind Hegegemeinschaften Körperschaften öffentlichen Rechts, aus denen man nicht nach Gutdünken austreten kann.

·         Wäre es nicht an der Zeit, eine auf dem munitionstechnischen Stand von vor 100 Jahren beruhende Regelung zu mm- und Joule-Angaben abzuschaffen und eine moderne, die Aspekte von Sicherheit, Tierschutz und Tötungswirkung beachtende praxisgerechte Regelung zu formulieren?

·         Sollte nicht endlich die widersinnige Zersplitterung der Zuständigkeiten in Bezug auf verschiedene „große Tierarten“ auf den Prüfstand?

·         Das jetzige Jagdgesetz sieht die Übernahme von ersatzpflichtigen Wildschäden in gemeinschaftlichen Jagdbezirken prinzipiell durch die Jagdgenossenschaft vor. Wäre es nicht gut, die regelmäßige Aushebelung dieser sinnvollen Bestimmung durch anderslautende Vereinbarungen zu unterbinden? Was nutzt eine gesetzliche Regelung, wenn sie so gut wie nie zur Anwendung kommt? Dies würde Jagdgenossenschaften dazu zwingen, ihre Verantwortung nicht nur auf die Kassierung und Verteilung der Jagdpachten zu beschränken. Wenn die Jagdgenossenschaft für ersatzpflichtige Wildschäden aufkommen muss, wird sie Wert auf ortsansässige Jägerinnen und Jäger legen, die jederzeit im heimischen Revier jagen wollen und können, anstatt lediglich zum Aufgang der Bockjagd, ggf. zur Hirschbrunft und dann nochmals während der Drückjagdsaison „wilde Sau“ zu spielen.

·         Im aktuellen Jagdgesetz heißt es an 12 (!) Stellen: „Das für Jagdwesen zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtages…“. Diese Ermächtigung wurde z.B. im Rahmen des Erlasses der DVO dazu missbraucht, 99% der Jägerschaft von der Meinungsbildung auszuschließen. Wenn schon nicht die „Ermächtigung“ schon zweifelhaft wäre, sollte in diesem Passus zumindest nicht lediglich die Anhörung des Ausschusses, sondern stattdessen die ZUSTIMMUNG des Ausschusses notwendig sein, um Rechtsverordnungen zu erlassen.

Ich würde mich freuen, wenn mit Eurer Hilfe die Liste der überdenkenswerten Veränderungen noch vervollständigt werden würde. Nur so können wir verhindern, dass mal wieder über die Köpfe der Jägerschaft hinweg entschieden wird.

Eine Schlüsselrolle im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess kommt dem Landwirtschaftsausschuss zu. Denn i.d.R. erfolgt nach der ersten Lesung im Landtag eine Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Dier Landwirtschaftsausschuss berät dann und erarbeitet Änderungen. Für den Barnim sitzt dort Hardy Lux (SPD) aus Eberswalde. Hardy Lux steht dem Thema sehr aufgeschlossen gegenüber und freut sich auf eine Begegnung mit Vertretern unseres Verbandes, sobald die Situation dies zulässt. Ich hoffe sehr, dass auch die 28 anderen Kreisvorsitzenden diesen Weg gehen und wir so erreichen, dass jedes einzelne Mitglied des Landwirtschaftsausschusses sehr ernsthaft die Anliegen seiner jeweiligen Heimatjägerschaft im Ausschuss vertritt.

 
Für Eure Unterstützung danke ich im Voraus. Vorschläge, Hinweise etc. könnt Ihr gern per Mail an joerg.stendel@t-online schicken.

 

Freundliche Grüße und Weidmannsheil

 

Jörg Stendel
Jagdverband Bernau e.V.


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