Schreiben an das Ministerium für Landwirtschaft, Verbot der Jagdausübung bis 5.4.2020
Sehr geehrter Herr Schannwell,
ihrem Schreiben kann ich nur zustimmen. Allerdings irritiert mich ein Passus
der Staatssekretärin bzw. die Ausführung von Frau Götze.
Es heißt dort "Betretungsverbot von Flächen des öffentlichen Raumes"
auch für die Jagdausübung !
Bisher war ich der Auffassung das wir die Flächen, mittels Pachtvertrag, von
unseren Landwirten gepachtet haben. Sofern die Landesregierung numehr
den Pächtern die Jagd befristet verbieten will, setzen uns diese eventuellen
Regressforderungen bei Wildschäden aus.
Weiterhin wird auch den Landbesitzern die Verfügung über ihr Eigentum entzogen !!
Es wäre daher sicherlich sinnvoll dieses Vorgehen juristisch prüfen zu lassen.
Weitere Fakten aus dem Haus der Obersten Jagdbehörde stehen ebenso noch
im Zwielicht der Jagdgesetze.
Peter-C.Neigenfind
Öffentlichkeitsarbeit JV Bernau
Vorsitzender Hegegemeinschaft Niederwild Barnim Süd