Landschaftsrahmenplanung und Landschaftsrahmenplan
Landschaftsrahmenplanung
und Landschaftsrahmenplan im Barnim -
Eure Einmischung ist gefragt!
Liebe Weidgenossinnen
und Weidgenossen,
„Gemäß
Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege -
BNatSchG) und dem Brandenburgischen Ausführungsgesetz zum
Bundesnaturschutzgesetz (BbgNatSchG) sind die Landkreise verpflichtet,
Landschaftsrahmenpläne aufzustellen. Landschaftsrahmenpläne haben dabei eine
interne und externe Funktion. Die interne Funktion besteht darin, dass
Leitbilder und Maßnahmenkonzepte zur Umsetzung von Naturschutzzielen entwickelt
werden. Die externe Funktion beinhaltet einen Beitrag zur räumlichen Gesamtplanung,
die Bereitstellung von Informations- und Bewertungsgrundlagen für Vorhaben
anderer Planungsträger, sowie eine Raumwiderstandsanalyse in der Strategischen
Umweltprüfung / Umweltverträglichkeitsprüfung.“ zitiert aus der
aktuellen Homepage www.natuerlich-barnim.de
Soweit zur Theorie. In
der Praxis sind derzeit engagierte Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden
gefragt, die in Sachen Landschaftsrahmenplanung als unmittelbar Betroffene mitreden
wollen und können. (siehe Bilder)
Ich hatte Gelegenheit,
einen sog. Workshop in Wandlitz mit zu erleben: Unter den ca. 20 Interessierten
aus dem Gemeindegebiet waren mindestens 5 Mitglieder von uns! Wir waren somit
der einzige Naturschutzverband der überhaupt Interesse signalisiert hat, sich
vor Ort für die Belange von Natur- und Umweltschutz einzusetzen. Unsere
Mitglieder haben in den jeweiligen Gesprächsrunden eine gewichtige Rolle
gespielt: Nur so konnten Belange des Naturschutzes und der Jagd auf der
Grundlage von Sachkenntnis und Realitätsbezug diskutiert werden. Unterstützt
wurden wir (teilweise in Personalunion) von anderen Landnutzern – Forstleuten,
Landwirten und Fischern.
Meine große Bitte an Alle:
Beteiligt auch Ihr Euch an
diesen Diskussionen in Euren Heimatgemeinden!