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Brandenburg gibt
Schalldämpfer frei Innenministerium
erkennt Bedürfnis für Schalldämpfer auch für Privatjäger an
Michendorf,
02.12.15.
Ab sofort dürfen alle Jäger(innen) Brandenburgs ihre Jagdwaffen auf Antrag
mit einem Schalldämpfer ausstatten. Dies teilte das Innenministerium auf
Nachfrage des Landesjagdverbandes mit. Bisher war diese Art des
Gesundheitsschutzes nur jenen gestattet, die die Jagd beruflich ausüben. Der
Landesjagdverband hatte sich in der Vergangenheit immer wieder gegen diese
Ungleichbehandlung ausgesprochen. "Wir sind froh, dass das
Innenministerium nun unseren Argumenten gefolgt ist", sagte Dr. Dirk
Wellershoff, Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V.
"Jeder Jäger muss als mündiger Bürger selbst entscheiden dürfen, wie er
sein Gehör und das seiner Mitjäger schützt."
Die
Sicherheit wird nicht eingeschränkt, wie aus einem Gutachten des
Bundeskriminalamtes hervorgeht. Auch mit Schalldämpfern ausgestattete
Jagdwaffen knallen beim Schuss noch laut. Technisch kann nur der so genannte
Mündungsknall gedämpft werden. Nicht jedoch der Schussknall, der ähnlich wie
bei Überschall-Flugzeugen auch bei Jagdmunition entsteht. So ist ein Schuss
mit einem Schalldämpfer immer noch weit zu hören. Allerdings ist die
gesundheitliche Beeinträchtigung deutlich minimiert. Schalldämpfer müssen
genau wie Jagdwaffen bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt und in der
Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Ein Missbrauch ist somit
ausgeschlossen. Nach Bayern ist Brandenburg das zweite Bundesland, in dem ein
Bedürfnis für Erwerb und Besitz von Schalldämpfern für Privatjäger anerkannt
wird.