(Berlin, 14. April 2014). Die Mahd von Grünland oder
Energiepflanzen wie Grünroggen steht kurz bevor. Der Termin fällt mit der Brut-
und Setzzeit vieler Wildtiere zusammen. In Wiesen und Grünroggen schützen diese
ihren Nachwuchs vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher. Der DJV rät,
den Mähtermin aus Tierschutzgründen mindestens 24 Stunden vorher mit dem
Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
Eine günstige Maßnahme ist die Vergrämung (Vertreibung) der
Tiere mithilfe von Knistertüten, Flatterblättern oder Kofferradios. Bereits
eine Maßnahme pro Hektar Anbaufläche wirkt, haben Experten festgestellt.
Daneben ist vor allem die Anpassung der Mähtechnik entscheidend für eine
effektive Wildtierrettung. Der DJV empfiehlt, den Grünlandschnitt grundsätzlich
von innen nach außen vorzunehmen. So haben Feldhasen und Fasane die Möglichkeit
zur Flucht. Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der
Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit
zusätzlichen Erfolg – gerade bei Rehkitzen und Junghasen, die sich Instinktiv
ducken und so nicht vom Kreiselmäher erfasst werden.
Maßnahmen, die Tierleben retten, sind für Landwirte wichtig –
nicht zuletzt wegen tierschutzrechtlicher Verpflichtungen. Denn wer Verletzung
und Tötung von Jungwild durch den Kreiselmäher bewusst in Kauf nimmt, kann
dadurch eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz begehen. Dabei ist mit
empfindlichen Geldstrafen zu rechen.
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