Jagdzeitenregelung parlamentarischer Kontrolle entzogen – Rehwild ist kein Schädling
Der
Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) lehnt den am 13. Februar
2014 ausgegebenen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des
Landesjagdgesetzes entschieden ab. Die Kritik des Verbandes richtet sich
vor allem gegen die im Entwurf vorgesehene Ermächtigung des
„zuständigen Mitglieds der Landesregierung“, Jagdzeiten für Wild
abweichend von § 22 Absatz 1 Bundesjagdgesetz verlängern und nach
Jagdarten unterscheiden zu dürfen. „Damit werden die tier- und
artenschutzrechtlich relevanten Jagdzeitenregelungen der
parlamentarischen Kontrolle entzogen“, kritisiert LJVB-Präsident Dr.
Wolfgang Bethe.
Die mit der Gesetzesänderung angestrebte Verlängerung
der Jagdzeit auf den Rehbock intendiert, auf den Bewegungsjagden im
Herbst und Winter das Ansprechen (Bestimmen des Tieres nach Alter und
Geschlecht) des Rehwildes überflüssig zu machen. So sollen die
Streckenzahlen erhöht werden, um die Rentabilität der Forstwirtschaft zu
steigern. Brandenburgs Waldfläche beträgt aber lediglich 37%, nur etwa
14% sind Landeswaldfläche. Der vorliegende Gesetzentwurf negiert somit
die Gesamtsituation im Land.
Das saubere Ansprechen ist vor allen
Dingen notwendig, um Ricke und Kitz (Muttertier und Nachwuchs) zu
unterscheiden. Wird die Ricke vor ihrem Kitz erlegt, leidet das Kitz,
denn es bedarf zumindest im frühen Herbst noch der Führung durch das
Muttertier. Hat der Jäger „in unübersichtlichem Gelände nur sehr kurze
Zeit für die Entscheidung zur Schussabgabe“, wie es in der
Problemdarstellung des Gesetzentwurfes heißt, verbietet sich ein Schuss.
Hieran ändert auch die Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock
nichts. „Rein ökonomische Interessen dürfen nicht darüber bestimmen, wie
wir mit wild lebenden Tieren umgehen. Kein Tier ist ein Schädling –
auch das Rehwild nicht“, betont Bethe.