Nachtrag vom 16.11.2010
Der Hersteller
bietet diese Schilder jetzt auch mit Beleuchtung an. Nach Auskunft
des Amtes für öffentliche Ordnung in Freiburg ist der Betrieb während der Fahrt
nur unbeleuchtet gestattet. Im geparktem Zustand darf die Beleuchtung
eingeschaltet
werden da sie ja einen zusätzlichen Sicherheitsaspekt für die Jäger
bringen soll.
Das Landesamt für Bauen und Verkehr in Brandenburg sieht es beim fahren ohne
Licht ebenso. Bei einem beleuchtetem Schild (geparktes Fahrzeug) ist die
Behörde
jedoch der Ansicht das aus dem Schild eine > lichttechnische Anlage<
wird.
Da es für dieses Schild keine Rechtsvorschrift gibt ist dessen Betrieb mit
Beleuchtung
somit nicht zulässig. Alternativ dürfen wir aber in der Dunkelheit die
Unfallstelle mit
einem am Fahrzeug befestigten Arbeitsscheinwerfer ausleuchten sofern wir andere
Fahrzeuge dabei nicht blenden.
Jäger was nun ?
Vielleicht sollten wir künftig darauf bestehen das Polizei oder Feuerwehr vor
Ort bleibt
und uns bis zur Bergung absichert. Damit würden wir die "Unfallstellen"
auch viel
leichter finden.
Peter-C.Neigenfind
Wer an stark befahrenen
Straßen öfter Unfallwild bergen muß kennt die Risiken dabei.
Das
Sicherheitspaket der Fa. KLK Sicherheitsbedarf hilft das
Risiko etwas zu mindern.
Es besteht aus einem magnetischem Dachaufsatz
"WILDUNFALL" den man mit
etwas Geschick auch beleuchten kann sowie einer gelben Warnweste mit Aufdruck
Wildunfall.
Auf der B 158 zwischen
Ahrensfelde und Tiefensee ereignen sich jährlich etwa 70 - 80
Wildunfälle. Wer die Strecke kennt weiß wie "zügig" hier gefahren wird.
Da ich im Bereich Seefeld etwa 20-25
Tiere entsorge habe ich mir dieses Sicherheitspaket angeschaft und es in diesem Jahr schon mehrfach benutzt.
Die Reaktion der Autofahrer ist
erfreulicher weise positiv.
Interessenten können sich im
Internet unter www.shop-klk.de
informieren. Kosten des Paketes ca. 35.- €
Peter-C.Neigenfind
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