Fortführung der Bachen- und Abgabeprämie 2024/25
 
Persönlicher Hinweis des Vorsitzenden
 
Die ASP-Bekämpfung ist gesetzliche und moralische Verpflichtung für alle Jägerinnen und Jäger. Eine Unterstützung der Revierinhaber durch eine „Bachenprämie“ nehmen wir gern an. Die Prämie ist jedoch nicht als „Freifahrtschein“ für die wahllose oder gar gewinnorientierte Tötung von Bachen zu verstehen. Außerhalb der im ASP-Fall per Allgemeinverfügung durch das Veterinäramt explizit benannten Zonen ist die Erlegung von Bachen, die im Sozialverband der Rotte zur Aufzucht der Frischlinge notwendig sind, nach wie vor eine Straftat. Mindestens solange „Streifenhörnchen“ in der Rotte auszumachen sind, müssen die Bachen tabu bleiben. Auch wenn die Frischlinge in der Rotte ihre Streifen verloren haben: Mindestens ein erwachsenes Stück sollte im Familienverband verbleiben – auch in der bald aufkommenden „Drückjagdhektik“.

Downloads der Antragsformulare: HIER 

Liebe Grüße und Weidmannheil
 
Jörg



Eingetragen von August | Aufrufe: 26
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