ASP-Sachstand und Maßnahmen,
Stand: Dienstag, 15.09.2020, 20.00 Uhr
1. ASP-Ausbreitung
ASP-Verdacht durch das Landeslabor bei 5 Wildschweinen am
15.09. bestätigt;
Proben befinden sich im
Referenzlabor des FLI, Ergebnis wird für heute Vormittag erwartet; es handelt
sich um 4 verendet aufgefundene und 1 krank erlegtes Stück;
Fundort: Nähe der Ortschaft Neuzelle (LOS), 7km von 1.
Fundort entfernt
2. Folgen
Anpassung der Gebietskulisse;
Ausweitung der bisherigen
Kernzone um den neuen Fundort mit mobilem Zaun; ggf. Vergrößerung des
gefährdeten Gebiets
3. Ziel
Ausbreitung der Seuche
unbedingt verhindern, man muss „vor“ die ASP kommen, erreicht die ASP den
Berliner Großraum, kommt das einem Super-GAU gleich
deshalb:
a) Ausmaß der Seuche feststellen: intensive Kadaversuche:
·
ortskundige Jäger
·
20 geschulte Forstleute (zur
Unterstützung)
·
2 Suchhundestaffeln aus R-P und S-H ab kommenden
Montag
·
Drohneneinsatz
finanz. Anreiz für Kadaversuche
(150,-€/gef. SW in Kernzone für eingewiesene Suchtrupps und 100,-€/gef. SW im gefährdeten Gebiet, Jäger melden sich zur Kadaversuche bei LK, Vet.amt)
b) Verhinderung der Ausbreitung:
mobiler Zaun der Kernzone soll ab einem bestimmten Zeitpunkt durch festen ersetzt werden;
Bau eines festen Zauns entlang der deutsch-polnischen Grenze zunächst auf dem Gebiet LK SPN, da auf polnischer Seite ein Gefährdungsgebiet liegt, dann weiter LK LOS (polnische Seite; Pufferzone);
Schließung Wildbrücken und Querungshilfen
c) Biosicherheit in den Tierhaltungsbetrieben
4. Weitere Aussagen
• verhängte Maßnahmen: nur vorläufig, wird der jeweiligen Situation bzw. Entwicklung angepasst (z.B. Bewirtschaffungs- und Jagdverbot)
• Bejagung: Intensivierung der Bejagung zur SW-Bestandsreduzierung (evtl. SW- freie- „weiße“-Zone bei entsprechender Zäunung) ab einem bestimmten Zeitpunkt (der in Abhängigkeit von der weiteren Seuchenausbreitung festgelegt wird) ist geplant, dazu gibt es Überlegungen, die SW-Abschussprämie zu erhöhen Jagd in Schutzgebieten nach Notwendigkeit (kein „Tabu“)
• Beprobung und Kadaverumgang: auf meine direkte Frage antwortete Landestierarzt Dr. Nickisch:
- Beprobung und Kadaverumgang „vor ASP“: Beprobung des SW-Kadavers durch den Jäger und Meldung mit der erforderlichen Angabe (Fundort) an das zuständige Vet.amt; der Kadaver verbleibt in der freien Landschaft und muss nicht vergraben werden
- Beprobung und Kadaverumgang „mit ASP“: Sicherung des SW-Kadavers (wenn möglich Flatterband, Abdeckung) und umgehende Meldung an das zust. Vet.amt mit Angabe des Fundortes; Kadaver wird auf Veranlassung des Vet.amts amtlich beprobt und Seuchenhygienisch sicher geborgen/entsorgt
• Entschädigung: wird in vielfältiger Weise eine Rolle spielen und muss geregelt werden:
Landwirtschaft:
u.a. Futterausfall, Verlust der Arbeit, Schäden durch Verbringungsverbot von Tieren usw.
Jagd:
u.a. Verbot der Jagdausübung vs. Pachtzahlung;
Verbot der Jagdausübung vs. Verlust Wildbreteinnahmen Verbot der Jagdausübung vs. Wildschäden usw.
Rechtlich gilt:
Der Landkreis ist entschädigungspflichtig bei wirtschaftlichen Nachteilen durch behördliche Anordnungen
Das Land wird die Landkreise hierbei finanziell unterstützen
5. Fazit
• Alle Beteiligten waren sich einig, das nur durch gemeinsames, abgestimmtes Handeln die ASP-Bekämpfung erfolgreich sein wird. Dazu ist eine intensive Kommunikation auf allen Ebenen unerlässlich.
• Die besondere Bedeutung der gesamten Jägerschaft für eine erfolgreiche ASP- Bekämpfung wurde von allen anerkannt und betont. Die Fach-, Sach- und Ortskenntnis der Jäger ist unverzichtbar, dies heben besonders die Vertreter der Landkreise hervor
• Bitte/Empfehlung: aktiv auf die Landkreisverwaltung und Behörden (Veterinär- und untere Jagdbehörde) zugehen und Hilfe (z.B. Kadaversuche) anbieten.
Soweit diese Informationen aus dem gestrigen Krisengespräch.
Matthias Schannwell
Eingetragen von August | Aufrufe: 1367
|