Schreiben an das Ministerium für Landwirtschaft, Verbot der Jagdausübung bis 5.4.2020
Sehr geehrter Herr Schannwell,
ihrem Schreiben kann ich nur
zustimmen. Allerdings irritiert mich ein Passus
der Staatssekretärin bzw. die
Ausführung von Frau Götze.
Es heißt dort
"Betretungsverbot von Flächen des öffentlichen Raumes"
auch für die Jagdausübung !
Bisher war ich der Auffassung das
wir die Flächen, mittels Pachtvertrag, von
unseren Landwirten gepachtet haben.
Sofern die Landesregierung numehr
den Pächtern die Jagd befristet
verbieten will, setzen uns diese eventuellen
Regressforderungen bei Wildschäden
aus.
Weiterhin wird auch den
Landbesitzern die Verfügung über ihr Eigentum entzogen !!
Es wäre daher sicherlich sinnvoll
dieses Vorgehen juristisch prüfen zu lassen.
Weitere Fakten aus dem Haus der
Obersten Jagdbehörde stehen ebenso noch
im Zwielicht der Jagdgesetze.
Peter-C.Neigenfind
Öffentlichkeitsarbeit JV Bernau
Vorsitzender Hegegemeinschaft
Niederwild Barnim Süd
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