Übernahme der Gebühren für die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild im Landkreis Barnim für die Altersklasse 0
Der Landkreis Barnim stellt im Haushalt 2018/2019
pro Jahr 10.000 € für die Übernahme der Gebühren für die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild im Landkreis Barnim für die
Altersklasse 0 im Jahr 2018 und 2019 ein.
Als Grundsatz der Jagd in Brandenburg ist in §1 des Brandenburgischen Jagdgesetzes der Schutz des jagdbaren Wildes und seiner Lebensräume als gesamtgesellschaftliche Aufgabe festgelegt.
Ziel des Gesetzes ist unter anderem ein gesunder Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen, wobei die von jagdbaren Tieren verursachten Schäden auf ein wirtschaftlich tragbares Maß zu begrenzen sind.
Sowohl im Barnim, wie auch im gesamten Land Brandenburg entspricht die Anzahl und die Zusammensetzung des Schwarzwildes diesem Ziel nicht.
Als Folge müssen öffentliche Anlagen wie Sportplätze, Friedhöfe oder zum Beispiel die Deponie in Ostende kostenintensiv mit massiven Zäunen vor Schäden bewahrt werden. In jüngster Zeit entstehen den Kommunen in ihrer Gesamtheit, wie auch der Landwirtschaft, immer bedeutsamer werdende Schäden.
Außerdem droht mit der sich aus Polen nach Westen ausbreitenden afrikanischen Schweinepest auch dem Barnim eine erhebliche finanzielle Belastung im Falle eines Seuchenausbruchs. Es besteht somit ein erhebliches öffentliches Interesse durch den präventiven, verstärkten Abschuss von Schwarzwild, insbesondere der Altersklasse 0, das ausgeglichene Verhältnis von natürlichen Lebensgrundlagen und Anzahl an Schwarzwild wiederherzustellen.
Da bei Frischlingen bis zu einem Jahr die Aufwendung für Jagd und Verwertung des Wildbrets den finanziellen Erlös aus dem Verkauf des Fleisches übersteigt, werden zu wenige Schwarzkittel dieser Altersklasse erlegt, was wiederum die Anzahl der Wildschweine eher steigen als sinken lässt.
Die Kostenbefreiung von der Trichinenuntersuchung für diese Altersklasse, die für den Barnim etwa 10.000,00 Euro Mehrkosten pro Jahr betragen würde, ließe eine deutlich höhere Abschussrate bei Frischlingen erwarten.
Diese Maßnahme trägt dazu bei, den Barnim in Zukunft vor erheblichen Kosten in allen Gemeinden zu bewahren.
Beschluss als PDF HIER
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