Gemeinsame
Pressemeldung
Verbände-Allianz
nimmt Bundesminister Schmidt beim Wort
Bundeslandwirtschaftsministerium will
Rechtsklarheit für halbautomatische Waffen schaffen
Berlin, 15. April 2016.
Bund der Militär- und
Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher
Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Deutscher Schützenbund
(DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen
und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler
(VDB) begrüßen eine erste Klarstellung des Bundeslandwirtschaftsministeriums
als Reaktion auf das gestrige Protestschreiben. In einer Pressemeldung erklärt
Bundesminister Christian Schmidt: "Nach meiner Auffassung bezieht sich das
Urteil nicht auf Revolver und Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche
Zwecke im Bundesjagdgesetz explizit beschrieben ist." Das Ministerium
wolle nun prüfen "ob und welche Änderungen im Bundesjagdgesetz vorgenommen
werden können, um den jagdlichen Notwendigkeiten gerecht zu werden und für die
Zukunft Rechtsklarheit und -sicherheit zu schaffen." Die Verbände-Allianz
nimmt den Bundeslandwirtschaftsminister nun beim Wort und fordert ihn
nachdrücklich auf, die Novelle des Bundesjagdesetzes zügig voranzutreiben, um
die bisherige Rechtslage zur Verwendung halbautomatischer Langwaffen wiederherzustellen.
Eine Neuformulierung des § 19
Abs. 1 Nr. 2 ‚Buchst. c BJagdG könnte wie folgt lauten:
„Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen
unter Verwendung eines Magazins, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu
schießen. Davon ausgenommen sind die Nachsuche auf krank geschossenes oder
verletztes Wild und das jagdliche Übungsschießen, wobei Magazine größerer
Kapazität verwendet werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann weitere
Ausnahmen zulassen“ (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.c BJagdG).
Im März haben Richter des Bundesverwaltungsgerichts für
Unsicherheit bei Jägern, Behörden und Landespolitik gesorgt, indem sie in der
Begründung zu zwei Urteilen überraschend feststellten, dass halbautomatische
Waffen mit Wechselmagazinen nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien. Legale
Waffenbesitzer wurden damit von heute auf morgen kriminalisiert und die
geltende Gesetzgebung ausgehebelt. In dem Verfahren ging es allerdings gar
nicht um diese Frage, sondern nur darum, ob eine Begrenzung der Magazinkapazität
in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden darf. Die Verwaltungspraxis in den
Bundesländern laufe inzwischen komplett aus dem Ruder, Jäger meldeten den
Verbänden teils völlig widersprüchliche Handlungsanweisungen.
Weitere
Informationen:
http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2016/052-SC-Urteile-Bundesverwaltungsgericht-Jagd.html
Mit freundlichen Grüßen und WmH
Tino Erstling
Dr. Tino Erstling
Pressereferent/ Leiter
Landesjagdschule
Landesjagdverband Brandenburg
e.V.
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