Kürzlich wurde ein Weidgenosse aus dem Seefelder Revier früh durch die Feuerwehrleitstelle geweckt. Wildunfall, angefahrenes Reh welches noch lebt, Polizei vor Ort.
Auf schnellstem Weg zur Unfallstelle wo er bereits von der Polizei erwartet wurde.
Aber nicht das Reh stand an erster Stelle sondern der Jäger. Die erste Ansprache der Polizei " haben Sie in den letzten 24 Stunden " Alkohol getrunken ?
Danach die Alkoholmessung über die Atemluft, Messwert 0,0. Dann durfte er das Reh von seinen Leiden erlösen.
Resüme: Jeder Jäger sollte sich genau überlegen wann und wieviel Alkohol er eventuell vor einer Hilfeleistung bei einem Wildunfall getrunken hat. Auch Restalkohol vom Vortag kann eine Rolle spielen.
Im Zweifel also lieber einen Mitjäger informieren oder aber die Hilfeleistung aus den genannten Gründen ablehnen.
Sollte nämlich der Alkoholgrenzwert überschritten werden ist die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben und Jagdschein sowie WBK futsch.
Peter-C.Neigenfind
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