Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Schonzeit


Liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen,


die Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock hat nach uns vorliegenden Informationen, nachdem die DVO zum Landesjagdgesetz nicht in Kraft gesetzt wurde, eine neue Variante bekommen. Sowohl private, aber auch 13 Landeswaldoberförstereien haben, auf Anraten des Landesforstbetriebes,  Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Schonzeit nach § 31 Landesjagdgesetz gestellt. Die oberste Jagdbehörde kann danach für bestimmte Gebiete oder für einzelne Jagdbezirke aus besonderen Gründen, insbesondere aus Gründen der Wildseuchenbekämpfung und Landeskultur, zur Beseitigung kranken und kümmernden Wildes, zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden, zu wissenschaftlichen Lehr- und Forschungszwecken, bei Störung des biologischen Gleichgewichtes oder der Wildhege die Schonzeiten aufheben. Dabei muss die oJB  bei Erteilung eines positiven Bescheides auf nachweisbare Fakten, zurückgreifen  können, dass "übermäßige Wildschäden" vorliegen und auch, dass keine Störung des biologischen Gleichgewichtes oder der Wildhege zu erwarten ist.


Die oberste Jagdbehörde prüft diese Anträge derzeit. Dazu holt sie auch das Votum der unteren Jagdbehörden ein. Diese beteiligen dann teilweise auch die Jagdbeiräte.


Ich bitte dringend darum, die Meinung der Jägerschaft nach Möglichkeit in Jagdbeirat und Jagdbehörde deutlich zu machen und bei auftretenden Problemen unsere Geschäftsstelle zu informieren.


Da diese Anträge zum Teil nicht jagdbezirksbezogen, sondern für den gesamten Bereich der Oberförstereien, unabhängig vom erreichten Stand der Planerfüllung gestellt wurden, ist anzunehmen, dass hiermit  der Rehwildabschuss generell erhöht werden soll.


Wir sollten darauf achten, dass eine Jagdzeitenverlängerung für den Rehbock nur jagdbezirksweise und bei Vorliegen der im Gesetz aufgeführten Gründe genehmigt wird.


Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil


Dr. Wolfgang Bethe

Landesjagdverband Brandenburg e.V.
Saarmunder Straße 35
14552 Michendorf
Tel.: 033205 21090, Fax.:033205 210911

info@ljv-brandenburg.de, www.ljv-brandenburg.de
Der  Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) ist beim Amtsgericht Potsdam unter der
Nummer VR77 mit genanntem Sitz eingetragen und beim FA Brandenburg als gemeinnütziger
Verein registriert. Präsident ist Dr. Wolfgang Bethe, Geschäftsführer Dr. Bernd Möller.
Der LJVB ist anerkannter  Naturschutzverband und anerkannte Vereinigung der Jäger
des Landes Landes Brandenburg.

 

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