Liebe
Weidgenossinnen und Weidgenossen,
die
Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock hat nach uns vorliegenden
Informationen, nachdem die DVO zum Landesjagdgesetz nicht in Kraft gesetzt
wurde, eine neue Variante bekommen. Sowohl private, aber auch 13
Landeswaldoberförstereien haben, auf Anraten des Landesforstbetriebes,
Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Schonzeit nach § 31 Landesjagdgesetz
gestellt. Die oberste Jagdbehörde kann danach für bestimmte Gebiete oder für
einzelne Jagdbezirke aus
besonderen Gründen, insbesondere aus Gründen
der Wildseuchenbekämpfung und Landeskultur, zur Beseitigung kranken und
kümmernden Wildes,
zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden, zu
wissenschaftlichen Lehr- und Forschungszwecken, bei Störung des biologischen
Gleichgewichtes oder der Wildhege die Schonzeiten aufheben. Dabei muss die
oJB bei Erteilung eines positiven Bescheides auf nachweisbare Fakten, zurückgreifen
können, dass
"übermäßige Wildschäden" vorliegen und auch, dass
keine Störung des biologischen Gleichgewichtes oder der Wildhege zu erwarten
ist.
Die oberste
Jagdbehörde prüft diese Anträge derzeit. Dazu holt sie auch das Votum der
unteren Jagdbehörden ein. Diese beteiligen dann teilweise auch die Jagdbeiräte.
Ich
bitte dringend darum, die Meinung der Jägerschaft nach Möglichkeit in
Jagdbeirat und Jagdbehörde deutlich zu machen und bei auftretenden Problemen
unsere Geschäftsstelle zu informieren.
Da diese
Anträge zum Teil nicht jagdbezirksbezogen, sondern für den gesamten Bereich der
Oberförstereien, unabhängig vom erreichten Stand der Planerfüllung gestellt
wurden, ist anzunehmen, dass hiermit der Rehwildabschuss generell erhöht
werden soll.
Wir sollten
darauf achten, dass eine Jagdzeitenverlängerung für den Rehbock nur
jagdbezirksweise und bei Vorliegen der im Gesetz aufgeführten Gründe genehmigt
wird.
Mit
freundlichen Grüßen und Weidmannsheil
Dr.
Wolfgang Bethe
Landesjagdverband
Brandenburg e.V.
Saarmunder
Straße 35
14552 Michendorf
Tel.: 033205 21090, Fax.:033205 210911
info@ljv-brandenburg.de, www.ljv-brandenburg.de
Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) ist beim Amtsgericht Potsdam
unter der
Nummer VR77 mit genanntem Sitz eingetragen und beim FA Brandenburg als
gemeinnütziger
Verein registriert. Präsident ist Dr. Wolfgang Bethe, Geschäftsführer Dr. Bernd
Möller.
Der LJVB ist anerkannter Naturschutzverband und anerkannte Vereinigung
der Jäger
des Landes Landes Brandenburg.
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