Bestätigungsfähige
Jagdaufseher können auf Antrag von Jagdpächtern, Eigenjagdbesitzern oder auch
Jagdgenossenschaften sowie von den unteren Jagdbehörden als Jagdaufseher für
die jeweiligen Reviere bestätigt werden. Aufgrund der Verordnung über die
Prüfung von Jagdaufsehern des Landes Brandenburg (PO-Jagdaufseher) ist die
Prüfung von Jagdaufsehern vor einem von der obersten Jagdbehörde berufenen
Prüfungsausschuss abzulegen. Nach einem mehrmonatigen Vorbereitungskurs beim
Jagdaufseher Brandenbur…