Wieviel und von welcher Stelle Proben u.a. vom
Wildschwein für die Trichinenuntersuchung zu entnehmen sind, ist in der
Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 im Anhang I Kapitel I
und im Anhang III geregelt.
Danach steht an erster Stelle der Zwerchfellpfleiler (Übergang
vom muskulösen zum sehnigen Teil; mind. 5g). Im Anhang III sind als weitere
Probenahmeorte der Unterarm, die Zunge oder das
Zwerchfell benannt. Wir empfehlen die Entnahme aus dem Zwerchfellpfeiler
und dem Unterarm. Wenn die Probeentnahme aus dem Zwerchfellpfeiler nicht
möglich ist, dann ist die doppelte Probemenge aus dem Unteram oder der Zunge
oder dem Zwerchfell zu entnehmen und zur Untersuchung abzugeben.
Die Größe der Probe ist als Mindestgröße zu verstehen, da
bei Verdachtsfällen in einem Sammelansatz weitere Probenansätze notwendig sind.
Sollten sich weitere Fragen ergeben, stehen wir gern zur
Verfügung.
anläßlich einer Trichinenuntersuchung in Werneuchen,
wurde dem WG von Herrn Dr. Radermacher mitgeteilt das 3 Proben notwendig seien.
Zwergfellpfeiler - Unterarmmuskulatur und Lecker.
Ist dies eine neue Verordnung oder von Dr. Radermacher
nur ein selbstständiger Wunsch.
Da wir am 7.3. Hauptversammlung der Hegegemeinschaft
Niederwild Barnim Süd sowie am
21.3.2014 Hauptversammlung des Jagdverbandes Bernau
haben, wäre es schön wenn Sie mir kurzfristig eine Info zu dem Thema zukommen
lassen würden.